AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Damit wir uns gut verstehen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des

Wohnheim – Gästehaus Schmid
ein Haus der Schmid eG

D-87700 Memmingen-Volkratshofen
Unter der Halden 6

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gel-ten für sämtliche Leistungen, die das Wohnheim – Gäs-tehaus Schmid gegenüber dem (Haupt-)Mieter, dem Gast und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Gästezimmern, Wohnungen und sonstigen Räum-lichkeiten insbesondere für z.B.Langzeitmieten, Über-nachtungen. Das Wohnheim – Gästehaus Schmid ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
  2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Langzeitmietverträge, Gruppen-, Firmenmietverträge die mit dem Gästehaus Schmid abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
  3. Die AGB des Vertragspartners finden keine Anwen-dung, auch wenn das Gästehaus Schmid diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Ver-tragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hier-mit widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach münd-lichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme durch das Wohnheim – Gäste-haus Schmid zustande. Dem Gästehaus Schmid steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.
  2. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingent-vertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der EndMieter/-Nutzer schuldhaft verur-sacht.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltli-che Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte so-wie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn die SCHMID eG dies ausdrück-lich gestattet. Das Wohnheim – Gästehaus Schmid kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftli-che Ausnahme erteilen.
  4. Mieter, Hauptmieter (Firmen) werden für die Mietdauer Mitglied der SCHMID eG mit einem Genossenschaftsan-teil im Wert von 100,–€, die gesondert in Bar oder auf das Konto der Genossenschaft eingezahlt wird. Mit Kündigung des Mietverhältnisses endet auch die Mit-gliedschaft in der SCHMID eG, womit die Auszahlung des einen Genossenschaftsanteils verbunden ist. Die Satzung der Schmid eG mit Sitz in Memmingen ist im Genossenschaftsregister GNR 993 und auf der Home-page www.ghs-mm.de einsehbar.

§ 3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise

  1. Die zur Verfügungsstellung der Nichtraucher-Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
  2. Der Vertragspartner haftet dem Wohnheim – Gäste-haus Schmid für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistun-gen des Gästehaus Schmid erhalten, verursacht wer-den.
  3. Das gesamte Haus ist ein Nichtraucher-Haus. Für Raucher gibt es Außerhalb klar benannte Plätze. Rau-chen im Haus ist grundsätzlich nicht gestattet Wir wün-schen uns, dass unsre rauchenden Gäste dies achten und sich in unserem Haus dennoch wohl fühlen. Falls dennoch im Haus geraucht wird, fallen für einen Reini-gungsmehraufwand eine Pauschale von 70,–€ an, die wir gesondert in Rechnung stellen.
  4. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht ver-fügbar sein, wird die SCHMID eG den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Gästehaus gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat die SCHMID eG vom Vertragspartner erbrach-te Leistungen unverzüglich zu erstatten.
  5. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat das Wohn-heim – Gästehaus Schmid das Recht, gebuchte Zimmer nach 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herlei-ten kann.
  6. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 10:30 Uhr geräumt sein. Danach kann das Wohnheim – Gästehaus Schmid über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zim-mers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen- nämlich 60%, ab 16.00 Uhr 100% des vollen Lo-gispreises (Listenpreis).

§ 4 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlun-gen, Aufrechnung und Abtretung

  1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gülti-gen Preisliste des Wohnheim- Gästehaus Schmid. Sämt-liche Preise verstehen sich OHNE die gesetzliche Um-satzsteuer, da sie Vermietung durch die Schmid eG, Wohnungs- und Baugenossenschaft geschieht , die Umsatzsteuerbefreit ist. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise füh-ren. Die SCHMID eG ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicher-heitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsver-pflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
  2. Der Zahlungsanspruch der SCHMID eG ist unverzüg-lich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Ver-sendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Re-geln.
  3. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung be-rechtigt die SCHMID eG, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leis-tungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
  4. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00 € geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder per Überweisung zu zahlen. Die SCHMID eG ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurück-zuweisen.
  5. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung der SCHMID eG nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrech-tes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftli-cher Zustimmung Des Gästehaus Schmid abgetreten werden.

§ 5 Leistungsstornierung

  1. Mietverträge, Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Kündigung, Stornierung des Vertragspartners hat dieser folgenden Schadensersatz zu leisten:

  2. a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornie-rung bis 16 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der SCHMID eG zugeht

    b) Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung 15 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der SCHMID eG zu-geht

    c) Schadensersatz i.H.v. 90% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung 7 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der SCHMID eG zugeht.
  3. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden der SCHMID eG nicht gege-ben oder geringer ist.

  4. Sofern die SCHMID eG die stornierte Leistung im ver-einbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten er-bringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.

§ 6 Rücktritt / Kündigung seitens der
SCHMID eG – Wohnheim- Gästehaus Schmid

  1. Die SCHMID eG ist nach den gesetzlichen Regelun-gen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt, wenn
    a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt
    b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom Wohnheim – Gästehaus Schmid nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist
    c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Anga-ben über wesentliche Daten macht
    d) der Vertragspartner den Namen des Wohnheim – Gäs-tehaus Schmid mit werbenden Maßnahmen ohne vorhe-rige schriftliche Zustimmung gebraucht
    e) vertragsgegenständliche Mieträume ganz oder teilwei-se ohne schriftliche Zustimmung der SCHMID eG unter-vermietet werden
    f) Das Wohnheim – Gästehaus Schmid begründeten An-lass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Si-cherheit oder das Ansehen Des Wohnheims- Gästehaus Schmid in der Öffentlichkeit gefährden kann.

  2. Die SCHMID eG hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt wer-den des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch die SCHMID eG begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenser-satz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch der SCHMID eG auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung un-berührt.

§ 7 Haftung der SCHMID eG eingebrachte Gegenstän-de, Verjährung

  1. Die SCHMID eG haftet für alle gesetzlichen und ver-traglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
  2. Ausnahmsweise haftet die SCHMID eG für grob Fahrlässigkeit bei Schäden,
    a) die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vor-hersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt
    b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Ge-sundheit.
  3. Eine Haftung der SCHMID eG für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
  4. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Ver-tragspflichten durch die SCHMID eG eingesetzten Un-ternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehil-fen. Sie gelten nicht, wenn die SCHMID eG eine Garan-tie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Wer-kes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Feh-lern.
  5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Män-gel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Wohnheim – Gästehaus Schmid anzuzeigen.
  6. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB.
  7. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners/ Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Die SCHMID eG bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
  8. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen die SCHMID eG aus oder im Zusammenhang mit dem Ver-trag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstan-den ist und der Vertragspartner von dem Anspruch be-gründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

§ 8 Datenschutz

Alle vom Gast erhaltenen persönlichen Daten (Namen, Adres-se, Telefonnummern, Bankkonten/Kreditkarten-Daten), Aufent-halts- und Verweildauer, etc. werden nicht an Dritte weiterge-ben und nicht für Werbezwecke verwendet.

§ 9 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Ne-benabreden, Teilunwirksamkeit

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des jeweiligen Betriebs der SCHMID eG.
  2. Es gilt deutsches Recht.
  3. Gerichtsstand ist Memmingen.
  4. EU-Streitschlichtung:
    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur On-line-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
    Unsere E-Mail-Adresse finden Sie unten im Impressum.
    Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeile-gungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, ein-schließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestim-mungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirt-schaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen. Das-selbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag vorhanden sein sollten.

 

Memmingen, den 01.07.2024

Die Geschäftsleitung


Schmid eG
Wohnheim – Gästehaus Schmid
Unter der Halden 6
D – 87700 Memmingen
Tel. 08331/61151
E-Mail: SCHMID.eG@posteo.com

 

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- Sitz Memmingen GnR993 -